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VCD Wolfenbüttel,  ADFC Wolfenbüttel
Stand: 2002-05-26

Fußgängerampeln sind immer nur für Autos grün ...

Eine Polemik

Die Verkehrssicherheit, so lautet die herrschende Meinung, verlangt das Aufstellen von Ampeln an Fußgängerüberwegen. Welch ein Pyrrhussieg für Fußgänger damit errungen wird, darüber wird allerdings immer geschwiegen.

Der gute alte Zebrastreifen räumt dem Fußgänger nämlich einen weit größeren Vorrang ein als eine herkömmliche Fußgängerampel. An der Ampel, die in ihrem Grundzustand für Fußgänger ständig rot zeigt, muss zunächst angehalten und eine Freigabe des Weges verlangt werden. Soweit ist dies zwar auch beim Zebrastreifen notwendig, um sich zu vergewissern, ob ein Überqueren mit zumutbaren Bremsmanövern für die Autos möglich ist, doch die Ampel hält versteckte Bevorzugung des Autoverkehrs bereit: ist der Überweg einmal freigegeben worden, so beginnt eine "Totzeit" zu laufen, die eine nochmalige sofortige Freigabe verhindert, - um den Verkehrsfluss auf Autoseite nur nicht zu sehr einzuschränken. An einem Zebrastreifen jedoch ist die für Autofahrer geradezu erregende Situation, dass eben ein Fußgänger die Fahrbahn verlässt und gleich ein anderer sie wieder betritt, jederzeit denkbar. Der Zebrastreifen ist ohnehin das einzige Verkehrszeichen, was dem Fußgänger ein weitgehendes Vorrecht einräumt, vielleicht ist er deshalb bei Behörden so unbeliebt.

Außer dem Autoverkehr Vorteile zu verschaffen, erhöht eine Ampel lokal(!) die Sicherheit der Fußgänger aber tatsächlich. Da bleibt die traurige Frage, wieso. Während an einem Zebrastreifen der Vorrang des Fußgängers häufig gefährlich missachtet wird, glaubt der Autofahrer in der Ampel einen neutralen Schiedsrichter der Situation zu erkennen, dem er gehorcht. Zwar könnte und müsste der Autofahrer auch durch bloßes Nachgeben dem Konflikt begegnen, doch fällt dies vielen Autofahrenden immer schwerer. An der Ampel ist eben alles "klar geregelt", ein Regelverstoß ist leicht zu erkennen, da eindeutig durch zu bestimmter Zeit aufleuchtende Farbsignale kenntlich gemacht wird, was zu tun ist.

Am Zebrastreifen ist die Situation erheblich flexibler und erfordert mitunter eine Zwischenmenschlichkeit, die dem Autofahrer in jahrelanger Bevorzugung durch die geltenden Regeln aberzogen wurde.

Der Fußgänger wird an Ampeln gezwungen, sich einer weiteren einseitigen Regel unterzuordnen, die ihren Grund in dem Wunsch nach Erhalt eben dieser Einseitigkeit zu haben scheint. Der Fußgänger sieht daher in dem regelwidrigen Verhalten bei "Rot" die Straße zu queren praktisch auch keine Schuld. Denn er hätte ja auch einige Meter neben der roten Fußgängerampel die Straßenseite "auf eigene Gefahr" wechseln dürfen. Außerdem ist die Anmutung des Zufußgehens nicht mit dem Bewusstsein einer besonderen Betriebsgefahr verbunden, so dass ein Fußgänger sich nicht als Gegner für Autos begreift.

Der Fahrradfahrer als Wesen zwischen den Welten, ein Fahrzeug, aber eben kein Kraftfahrzeug bedienend, findet sich einer noch zwiespältigeren Situation, er fühlt sich einerseits als bloßer Mensch (Fußgänger), hat andererseits eine Maschine, die ihm mit geringen, unauffälligen Aufwand zu respektabler Fahrleistung befähigt. Daher ist sein Bewusstsein für das Regelwerk Straßenverkehrsordnung (das ist nicht sein Rechtsbewusstsein, wie immer wieder glauben gemacht werden soll!) besonders unausgeprägt. Von geltenden Vorschriften und bestehender Verkehrsplanung an den Rand gedrängt, begeht er oft folgenreiche Fehler, doch das ist schon ein neues Thema.

Ein ebenfalls neues Thema, aber näher am ursprünglichen Gedanken ist der Hinweis, dass Fußgänger- und Radfahrerampeln die einzigen Signale unserer Gesellschaft sind, an denen bei rot vorbeigegangen bzw. -gefahren werden muss, um sich in Sicherheit zu bringen ...

... Zeit zum Umdenken.


Stefan Brix
sx@brix.de

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